Statuten des
SWISS RÖHRER


Unter dem Namen "SWR3 Fan Club SWISS RÖHRER" besteht in Münchwilen seit dem 5. September 1998 ein Verein. An der GV am 21.01.2006 wurde der Name des Vereins einstimmig in "SWR3 SWISS RÖHRER" umbenannt, ein Jahr später an der GV vom 27.01.2007 einstimmig in "SWISS RÖHRER". Die SWISS RÖHRER sind ein Verein im Sinne von Artikel 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gehört keinem Verband an.




1.

Zweck

1.1

Der Verein ist ausschliesslich für Spiel, Spass und Unterhaltung gedacht

1.2

Pflege der Kameradschaft

1.3

Fahrgemeinschaften zu organisieren und koordinieren

1.4

Zahlungen für Anlässe, Bestellungen und Mitgliederbeiträge kostengünstig zu erledigen




2.

Organisation

2.1

Versammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Jahresversammlung. Sie findet in der Regel am 3. Samstag im Januar statt. Stimmberechtigt sind alle Aktiv- und Passivmitglieder ab vollendetem 17. Lebensjahr.
Eine ausserordentliche Jahresversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen, oder aber wenn 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich verlangen.
Die Versammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen weiteren Angelegenheiten. Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann diese jederzeit abberufen.
Für die Versammlung gilt die Teilnahmepflicht. Entschuldigungen müssen 2 Wochen vorher dem Präsidenten schriftlich übergeben werden.
Nur die Versammlung kann darüber bestimmen ob der Verein einen Anlass organisiert. Dazu müssen 2/3 der Aktivmitglieder anwesend sein und 2/3 zustimmen. Die Versammlung bestimmt auch das dazugehörende OK mit 2/3 Mehrheit.

2.2

Traktanden

1.

Begrüssung

2.

Appell

3.

Wahl eines Stimmenzählers

4.

Bericht des Kassier

5.

Bericht des Präsidenten

6.

Statuten

7.

Wahlen

8.

Festsetzung der Jahresbeiträge

9.

Verschiedenes

10.

Umfrage

11.

Nachtessen

2.3

Elch-Treff

Beim Elch-Treff steht in erster Linie der Spass im Vordergrund. Mindestens viermal im Jahr trifft man sich zu saisonalen Spielen oder gemütlichem Beisammensein. Aktivmitglieder die bei den Anlässen nicht kommen können sind aufgefordert, sich zwei Wochen vorher beim Präsidenten zu entschuldigen. Passivmitglieder die kommen möchten, sollen sich bis zwei Wochen vor dem Anlass beim Präsidenten anmelden.

2.4

Elch-Abend

Beim Elch-Abend treffen sich alle Mitlieder zum Nachtessen mit Spiel und Plausch. Der Abend findet in der Regel immer am 2. Samstag im Dezember statt. Aktivmitglieder die nicht kommen können sind aufgefordert sich bis vier Wochen vor dem Anlass beim Präsidenten zu entschuldigen. Passivmitglieder die kommen möchten, sollen sich bis vier Wochen vor dem Anlass beim Präsidenten anmelden.

2.5

Jahrescup

Der Jahrescup ist eine vereinsinterne Meisterschaft. Jedes Aktivmitglied nimmt automatisch am Jahrescup teil. Der Jahrescup setzt sich aus allen Veranstaltungen im Jahresprogramm zusammen. Jedes Mitglied wird für die Teilnahme an einem SWISS RÖHRER Anlass mit 10 Punkten belohnt. Für die Teilnahme am Elch-Treff ergeben sich die Punkte aus den Schlussabrechnungen der Spiele. Die Punkte werden gemäss Rangliste verteilt: 1. Platz 10 Punkte, 2. Platz 8 Punkte ... und so weiter. Um die Spannung bei den Anlässen erhöhen zu können, ist die Vergabe von Sonderpunkten möglich.




3.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei stimmberechtigten Aktivmitgliedern die an der Jahresversammlung gewählt werden. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt, jedoch in jedem Jahr neu bestätigt.

3.1

Präsident

Ist verantwortlich für die gesamte Organisation im Verein sowie den geregelten Ablauf von Anlässen und Veranstaltungen. Informiert die Mitglieder unter dem Jahr.

3.2

Vizepräsident

Ist oberstes Organ bei Vereinsanlässen und verantwortlich für deren Organisation und Koordination. Übernimmt vorübergehend oder bis zu seiner Wahl das Amt des Präsidenten bei dessen Ausfall. Übernimmt die Führung des Vereinsprotokolls.

3.3

Kassier

Ist verantwortlich für die korrekte Führung der Finanzen. Muss jederzeit Auskunft geben können über Soll und Haben auf den zwei Vereinskonten. Erstellt Ende Jahr einen einwandfreien Abschluss, der dann zur Kontrolle abgegeben werden muss.




4.

Mitgliedschaft

4.1

Jedermann kann grundsätzlich unserem Verein beitreten. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eltern die im Verein sind, dürfen Ihre Kinder als Mitglieder anmelden. Diese Mitgliedschaft ist bis zum zwölften Lebensjahr gratis.

4.2

Der Jahresbeitrag wird an der Jahresversammlung festgelegt.

4.3

Die Mitgliedschaft dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.

4.4

Mitglieder haben den Jahresbeitrag im Allgemeinen bis zur GV zu bezahlen. Das Bezahldatum kann aber vom Vorstand jedes Jahr neu festgelegt werden. Falls kein Zahlungseingang erfolgt, wird ein Erinnerungsschreiben erstellt. Erfolgt daraufhin immer noch kein Zahlungseingang wird ein Mahnschreiben mit einem Administrativzuschlag von CHF 10.— erhoben. Wird auch das Mahnschreiben nicht beachtet, erlischt die Mitgliedschaft beim SWISS RÖHRER ab dem folgenden Jahr.

4.5

Clubinfos werden mittels E-Mail mitgeteilt. Wünscht ein Mitglied die Informationen per Brief, werden dafür CHF 10.— für die Umtriebe veranschlagt, zahlbar im Voraus zusammen mit dem Jahresbeitrag.

4.6

Neue Mitglieder können während des ganzen Jahres dem Verein beitreten, zahlen jedoch immer den vollen Jahresbeitrag. Neumitglieder müssen aber an der GV gewählt werden.

4.7

Aktivmitgliedschaft:

Diese Mitgliedschaft Aktivmitglieder nehmen automatisch am Jahrescup teil.

4.7.1

Passivmitgliedschaft:

Mitglieder, die während eines Jahres an keinem Anlass (ausgenommen Elch-Treff) teilnehmen wollen, können diese Mitgliedschaft wählen. Diese Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Aktivmitglieder (ausgenommen Entschuldigungspflicht).

4.7.2

Gönner:

Gönner kann jedermann werden der den Gönnerbeitrag bezahlt. Er wird regelmässig Clubintern informiert und kann an den Elch-Treffs teilnehmen.

4.7.3

Ehrenmitglieder:

Diese Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Aktivmitglieder, ausgenommen Entschuldigungspflicht. Ehrenmitglieder können nur von der Jahresversammlung mit 2/3 Mehrheit gewählt werden. Die Ehrenmitgliedschaft befreit automatisch von Jahresbeitrag.

4.7.4

Kündigung:

Jede Mitgliedschaft (ausgenommen Ehrenmitgliedschaft) kann auf den 31. Dezember gekündigt werden.




5.

Rechte und Pflichten

5.1

Jedes Mitglied kann in einer Fahrgemeinschaft an einen Anlass kommen. Für den Elch-Treff sind die Mitglieder jedoch selber darum besorgt. Dem Fahrer ist in jedem Fall eine angemessene Entschädigung zu geben.

5.2

Bei Abmeldung von einem angemeldeten Anlass kann ein allfälliger Fixkostenanteil nicht zurückerstattet werden.

5.3

Anträge für Statutenrevisionen müssen mindestens 4 Wochen vor der Jahresversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Statutenänderungen müssen gemäss ZGB ausgelegt werden, ansonsten werden diese nicht zugelassen.




6.

Finanzen

6.1

Einnahmen:

Mitgliederbeiträge
Veranstaltungen
Freiwillige Zuwendungen / Gönner

6.2

Ausgaben:

Gebühren / Porto
Vorauszahlungen
Verschiedenes

6.3

Die Jahresrechnung wird durch zwei stimmberechtigte Mitglieder geprüft. Diese Revisoren werden an jeder Jahresversammlung gewählt oder ihre Wahl erneuert. Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung bis 4 Wochen vor der Jahresversammlung und geben dem Präsidenten den schriftlichen Bescheid ab.

6.4

Der Vorstand darf das Clubvermögen im Sinne der Mitgliederinteressen und zum Wohle des Clubs einsetzen. Als Mindestbestand müssen aber jederzeit zwingend CHF 1000.— in der Kasse vorhanden sein. An der Generalversammlung wird über den Einsatz der Mittel Bericht erstattet.




7.

Auflösung

Der Verein kann aufgelöst werden, wenn an der entsprechenden Jahresversammlung mindestens 2/3 der Aktivmitglieder erschienen sind und davon 2/3 der Auflösung zustimmen. Allfälliges Clubvermögen kommt einer gemeinnützigen Organisation zugute.




8.

Unterschriften

Vorstehende Statuten wurden an der Jahresversammlung vom 31. Januar 2009 genehmigt. Sie ersetzen sämtliche an früheren Versammlungen geänderten Statuten.

Der Präsident

Der Vizepräsident

Der Kassier

Jedes Mitglied erhält diese Statuten vor der Unterschrift seiner Mitgliedschaft und anerkennt diese bei seinem Beitritt zu den SWISS RÖHRER.




Anhang

Folgende Mitgliedschaften sind nach Statuten bei den SWISS RÖHRER möglich. Die Beiträge wurden an der Jahresversammlung vom 27. Januar 2007 wie folgt festgelegt (alle Preise in CHF):

Einzelmitgliedschaft

Partnermitgliedschaft

Aktiv

40.—

60.—

Passiv

30.—

50.—

Aktiv + Passiv

55.—

Gönner

25.—

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